§ 10
§ 10 Wahlkommission
Fassung: 8. Dezember 2012 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 10 TÄKamWO?
- Kernaussage§ 10 TÄKamWO behandelt "Wahlkommission" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Zur Durchführung und Leitung der Wahl zur Delegiertenversammlung wird eine für alle Wahlkörper zuständige Wahlkommission am...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
2. Abschnitt
Wahlkommission
Einrichtung der Wahlkommission
§ 10. (1) Zur Durchführung und Leitung der Wahl zur Delegiertenversammlung wird eine für alle Wahlkörper zuständige Wahlkommission am Sitz der Österreichischen Tierärztekammer bestellt. Die Bestellung der Wahlkommission erfolgt durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Gesundheit nach Anhörung der Österreichischen Tierärztekammer für eine Funktionsperiode von vier Jahren.
(2) Die Wahlkommission besteht aus
(3) Die Wahlkommission wählt eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter der/des Vorsitzenden aus dem Kreis der rechtskundigen Mitglieder.
(4) Die Mitglieder der Wahlkommission sind zu strenger Unparteilichkeit und gewissenhafter Erfüllung der mit ihrem Amte verbundenen Obliegenheiten verpflichtet.
(5) Die Mitglieder der Wahlkommission sowie die Beobachterinnen/Beobachter (§ 12) sind, soweit sie nicht anderen gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen, zur Verschwiegenheit im Sinne des § 7 TÄKamG verpflichtet.
(6) Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied bestellt, das bei Ausscheiden eines Mitgliedes nachrückt. Scheidet ein Mitglied aus und steht kein bestelltes Ersatzmitglied mehr zur Verfügung, so ist ein Ersatzmitglied für den Rest der Funktionsperiode zu bestellen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10 TÄKamWO in einfachen Worten?
§ 10 TÄKamWO behandelt "Wahlkommission" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 8. Dezember 2012 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 11. Dezember 2012
- Fassung seit
- 8. Dezember 2012
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 408/2024
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