§ 1
§ 1 1. Hauptstück
Fassung: 8. Dezember 2012 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 1 TÄKamWO?
- Kernaussage§ 1 TÄKamWO behandelt "1. Hauptstück" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür die Wahl der Mitglieder der Delegiertenversammlung der Österreichischen Tierärztekammer durch die ordentlichen Mitglieder der.
- Was konkret geregelt wirdErfasst werden: die Wahl der Mitglieder der Delegiertenversammlung der Österreichischen Tierärztekammer durch die ordentlichen Mitglieder der Österreichischen Tierärztekammer...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
Regelungsinhalt
§ 1. Diese Verordnung gilt für die Wahl der Mitglieder der Delegiertenversammlung der Österreichischen Tierärztekammer durch die ordentlichen Mitglieder der Österreichischen Tierärztekammer sowie für die Wahl des Vorstandes der Österreichischen Tierärztekammer durch die Delegiertenversammlung.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 TÄKamWO in einfachen Worten?
§ 1 TÄKamWO behandelt "1. Hauptstück" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Für wen ist § 1 TÄKamWO relevant?
Für die Wahl der Mitglieder der Delegiertenversammlung der Österreichischen Tierärztekammer durch die ordentlichen Mitglieder der.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 8. Dezember 2012 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 11. Dezember 2012
- Fassung seit
- 8. Dezember 2012
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 408/2024
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