§ 164
§ 164 Inkrafttreten
Fassung: 6. September 2017 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 164 BauV?
- Kernaussage§ 164 BauV beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Inkrafttreten
§ 164. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.
(2) § 157 in der Fassung BGBl. II Nr. 121/1998 tritt mit 1. Mai 1998 in Kraft.
(3) § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 6 Z 2 sowie § 154 Abs. 6, jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 13/2007, treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. § 4 Abs. 2 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsletzten außer Kraft.
(4) Das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 3, § 3a, § 4 Abs. 6 und 7, § 6 Abs. 6 und 9, § 17 Abs. 5, § 21 Abs. 3, § 31 Abs. 4 bis 6a, § 45 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Z 2, § 96 Abs. 8 und § 159 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 256/2009 treten am 1. Jänner 2010 in Kraft und tritt § 162 Abs. 1 außer Kraft.
(5) Die §§ 7 Abs. 2 Z 2, 8 Abs. 2, 2a bis 2c, 31 Abs. 2, 49 Abs. 6, 55 Abs. 2, 57 Abs. 1, 2 und 3, 58 Abs. 2, 2a, 3 und 8, 59 Abs. 2, 3a, 4 und 7, 61 Abs. 5, 62 Abs. 4, 64 Abs. 1, 65 Abs. 1 und 5, 67 Abs. 3, §§ 73 Abs. 2, 87 Abs. 3 und 5, §§ 96 Abs. 5, 98 Abs. 1, § 104 Abs. 7 sowie § 162 Abs. 10 und 11 in der Fassung BGBl. II Nr. 408/2009 treten am 1. Jänner 2010 in Kraft. Die § 19 Abs. 1, § 46 Abs. 4, § 64 Abs. 3, § 131 Abs. 3 sowie § 162 Abs. 3, 5, 7, 8 und 9 treten am 1. Jänner 2010 außer Kraft.
(6) § 145 Abs. 1 bis 5 tritt mit dem der Kundmachung der Verordnung BGBl. II Nr. 21/2010 folgenden Monatsersten außer Kraft.
(7) § 1 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 416/2010 tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.
(8) Der Titel der Verordnung, § 1 Abs. 1 und 2, § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 5, § 9 Abs. 5 und § 109 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 3/2011 treten mit 1. Februar 2011 in Kraft.
(9) §§ 13 und 14, § 60 Abs. 5 und § 97 treten am 1. März 2012 außer Kraft.
(10) Das Inhaltsverzeichnis zum 3. Abschnitt, § 6 Abs. 8 Z 2 und Z 5, § 7 Abs. 4 und 5, § 9 Abs. 4, § 17 Abs. 6, § 34 Abs. 3 zweiter Satz, § 70 Abs. 6, § 85 Abs. 1, 3 und 4 Z 1, § 87 Abs. 1, 5 und 6, § 89 Abs. 7, § 90 Abs. 5 Z 4, § 92 Abs. 5, § 95 Abs. 7 zweiter Satz, § 96 Abs. 8 letzter Halbsatz, § 106 Abs. 1 zweiter Satz, § 108 Abs. 4 erster Satz, § 109 Abs. 2, § 119 Abs. 3 Z 1, 2 und 4, § 122 Abs. 2 letzter Halbsatz, Abs. 3 zweiter und dritter Satz, Abs. 4 erster und letzter Satz und Abs. 5, § 125 Abs. 2 erster und letzter Satz und Abs. 3, § 126 Abs. 3, § 150, § 151 Abs. 1 und 2, § 153 Abs. 1, § 154 Abs. 2, § 155 Abs. 2, § 156 Abs. 6 und Abs. 7 Z 1, § 159 Abs. 4 Z 4 sowie § 164 Abs. 9 in der Fassung BGBl. II Nr. 77/2014, treten mit dem der Kundmachung der Verordnung folgenden Monatsersten in Kraft. Die § 5 Abs. 2, § 22 Abs. 1 erster Satz samt Absatzbezeichnung sowie Abs. 2 bis 6, §§ 23 bis 30, § 34 Abs. 3 dritter Satz und § 156 Abs. 7 Z 2 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsletzten außer Kraft.
11) § 159 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 241/2017 tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 164 BauV in einfachen Worten?
§ 164 BauV beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
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Gilt in dieser Darstellung von 6. September 2017 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 6. September 2017
- Fassung seit
- 6. September 2017
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 08:11
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- BGBl. II Nr. 241/2017
- BGBl. II Nr. 3/2011
- BGBl. II Nr. 21/2010
- BGBl. II Nr. 408/2009
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