Schenkung bzw. Vermögensübertragung zu Lebzeiten
Allgemeines zur Schenkung/Vermögensübertragung zu Lebzeiten Die Erbfolge kann durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden vorweggenommen werden. Die vorsorgende Vermögensübertragung wird oft gewählt, um das Vermögen im Familienbesitz zu erhalten, Erbstreitigkeiten zu vermeiden oder um Steuer zu sparen. Meist werden Liegenschaften, also Häuser, Grundstücke, Eigentumswohnungen zu Lebzeiten auf den Geschenknehmer übertragen. Es lassen sich auch alle anderen Vermögenswerte verschenken (z.B. Annuitäten, …
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