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Beerdigungskosten

Der Erbe ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der standesgemässen Beerdigung des Erblassers zu bezahlen. Hat dieser nur Schulden hinterlassen, muss also der in Betracht kommende Erbe die Erbschaft ausschlagen, um von der Verpflichtung der Übernahme der Beerdigungskosten befreit zu sein.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/beerdigungskosten/beerdigungskosten.htm 15.09.2014

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