Überträgt jemand sein aus einem Geschäfts- oder landwirtschaftl. Betrieb oder dergleichen bestehendes Vermögen auf einen Erbberechtigten, so handeltes sich umein Rechtsgeschäft unter Lebenden, das sich grundsätzlich nach den hierfür geltenden Vorschriften richtet.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/%C3%BCbergabevertrag/%C3%BCbergabevertrag.htm