Universalsukzession

Von einer Gesamtrechtsnachfolge spricht man, wenn eine Person nicht nur einzelne Rechte von einer anderen Person, sondern unmittelbar das gesamte Vermögen mit allen Rechten und Verpflichtungen übernimmt. Außerhalb des Erbrechts findet man die Gesamtrechtsnachfolge noch bei der Fusion von Kapitalgesellschaften.

Für die Übertragung bedarf es keiner gesonderten Übertragungsakte.

Von der Gesamtrechtsnachfolge ausgenommen sind, dies sog. höchstpersönlichen Rechtsbeziehungen, wie z.B. die Ehegattenstellung.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

profilbild-manuel-mofidian

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results