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Kodizill

Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnung, die im Gegensatz zum Testament keine Erbseinsetzung sondern bloß andere Verfügungen enthält. Ein Kodizill kann zum Beispiel der Ernennung eines Vermächtnis nehmers dienen. Das Aussetzen eines Vermächtnis ses bedeutet, dass jemand nur bestimmte, genau bezeichnete Dinge aus dem Nachlass erhalten soll.

:§ 553 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch ABGB: ”Wird in einer letzten Anordnung ein Erbe eingesetzt, so heißt sie Testament; enthält sie aber nur andere Verfügungen, so heißt sie Codicill.”

Der Begriff Kodizill stammt ursprünglich aus dem römischen Recht und wurde später auch ins gemeine Recht übernommen. Es gelten dieselben Formvorschriften wie für ein Testament. Bei der Abfassung empfiehlt es sich, den Rat eines Rechtsanwalts oder Notars einzuholen, damit es keine Unklarheiten gibt, wer darüber hinaus Erbe und somit Gesamtrechtsnachfolger sein soll.

Früher wurde das Wort auch für einen Zusatz zu völkerrechtlichen Verträgen verwendet, zum Beispiel das Lappen-Codicill als Zusatz zum Grenzvertrag zwischen den Königreichen Norwegen und Schweden von 1751.

Im deutschen Recht wird der Begriff nicht verwendet.

Literatur

  • ”Meyers Enzyklopädisches Lexikon”. Bibliographisches Institut, Mannheim/Wien/Zürich 1973, Band 14, S. 20.
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