Anerkennung der Vaterschaft
Freiwillige Anerkennung der Vaterschaft Allgemeine Informationen Wird ein Kind geboren, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder ist der Ehemann nicht der Vater des Kindes, kann der leibliche Vater durch eine persönliche Erklärung die Vaterschaft anerkennen. Die Vaterschaft wird durch persönliche Erklärung in einer inländischen öffentlichen oder öffentlich-beglaubigten Urkunde anerkannt. Dazu muss der Vater bei der zuständigen Stelle (siehe unten) persönlich …