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Ehevertrag

Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen.

In Eheverträgen werden häufig der Güterstand und somit die Aufteilung des Vermögens nach Auflösung der Ehe, der Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt festgelegt.

Eheverträge sind ein in der Neuzeit weit verbreitetes Rechtsinstitut, mit dessen Hilfe Ehepaare, die bestimmte gesetzliche Regelungen auf ihren individuellen Fall nicht angewandt haben möchten, Regeln für ihr Zusammenleben „maßschneidern“.

Eheverträge in diesem Sinne sind zu unterscheiden von Eheverträgen, die in Kulturen geschlossen wurden, in denen das Registrieren von Ehen nicht üblich war (Beispiele: Ketubba, Ehe im Römischen Reich), sodass die privatrechtliche Einigung der Eheleute die einzige rechtliche Bindung zwischen ihnen bildete.

Das österreichische Recht sieht als gesetzlichen Güterstand eine beschränkte Zugewinngemeinschaft vor: Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer des von ihm in die Ehe eingebrachten und während der Ehe erworbenen Vermögens und haftet nur für eigene Schulden (Gütertrennung). Im Falle einer Auflösung der Ehe werden jedoch das eheliche Gebrauchsvermögen, beispielsweise Hausrat und Ehewohnung, sowie eheliche Ersparnisse aufgeteilt.

Bei Verträgen, die eine Gütergemeinschaft und/oder einen Erbvertrag zum Gegenstand haben, handelt es sich um Ehepakte im Sinne des ABGB. Diese erfordern einen Notariatsakt.

Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Vermögens im Falle der Auflösung der Ehe sind im § 97 Ehegesetz geregelt. Wird darin die Aufteilung ehelicher Ersparnisse oder die Aufteilung der Ehewohnung geregelt, ist ein Notariatsakt erforderlich, ansonsten genügt die Schriftform.

Vereinbarungen über Obsorge und Unterhalt gemeinsamer Kinder sind reine Absichtserklärungen und im Fall der Scheidung nicht verbindlich.

Einzelnachweis & Quellen

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Ehevertrag, zuletzt aufgerufen am 07.06.2021
  2. Anna hat Recht auf Instagram: https://www.instagram.com/anna_hat_recht/

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz „CC BY-SA 3.0„.

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