Eheliches Gebrauchsvermögen

Das eheliche Gebrauchsvermögen gehört zur Thematik des Gegenstands der Aufteilung gemäß §§ 81, 82 EheG. Es sind körperliche bewegliche und unbewegliche Sachen, die während der ehelichen Lebensgemeinschaft dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben (Ehewohnung, PKW, aber auch Rechte wie Anwartschaftsrechte auf Einräumung von Wohnungseigentum).

Siehe auch

Eherecht
Familienrecht
Ehegüterrecht

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