Für eine einvernehmliche Scheidung müssen Sie sich auf eine Scheidungsvereinbarung einigen. Das kann Zeit dauern, da beide Parteien unterschiedliche Vorstellungen haben. Im Anschluss geben bei einer einvernehmlichen Scheidung meistens beide Parteien einen Rechtsmittelverzicht ab. Jetzt ist für Sie die Scheidung grundsätzlich beendet. Wenn Sie die Scheidungsvereinbarung schon vor dem Gerichtstermin dem Gericht übergeben haben, bekommen Sie häufig schon während dem Gerichtstermin den Scheidungsbeschluss und sind somit rechtskräftig geschieden – ansonsten wenig später per Post. Wenn Sie sich vor dem Gericht vertreten lassen, bekommt die Unterlagen Ihr Rechtsanwalt übermittelt.
Ab wann ist eine einvernehmliche Scheidung amtlich?
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