Welche Unterlagen sind zu den Gerichtsterminen der einvernehmlichen Scheidung mitzubringen?

Sie werden immer Ihren Personalausweis bzw. Ihren Pass, Ihre Heiratsurkunde (Original, keine Kopie!), falls vorhanden die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, Ihren Staatbürgerschaftsnachweis sowie Ihren Meldezettel brauchen.

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