Die schnelle Antwort: Nein. Gesetzlich ist man nicht verpflichtet, einen Rechtsanwalt bei einem Scheidungsverfahren zu beauftragen. Der Richter wird Sie zwar fragen, ob Sie einen Rechtsanwalt haben, es ist aber komplett Ihnen überlassen, ob Sie sich rechtlich beraten lassen. Um diese Entscheidung richtig zu treffen, sollte man wissen, dass eine rechtskräftige Scheidungsvereinbarung nur sehr schwer wieder zu ändern ist. Daher kann oft sinnvoll sein, ich verteidigen zu lassen.

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