Für eine einvernehmliche Scheidung müssen sich beide Parteien einig sein. Wenn das nicht so ist, gilt die Scheidung direkt als gescheitert. Trotzdem fallen eine Menge Gerichtsgebühren an. Deshalb ist es nur sinnvoll einen Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung zu stellen, wenn Sie beide sich wirklich einig sind. Es reicht nicht zu denken, man wäre sich einig. Am besten haben Sie einen Konsens der Scheidungsfolgen. Der Konsens wird dem Gericht im besten Fall schon vor dem Gerichtsbeginn übergeben. So kann man sichergehen, dass keine Uneinigkeiten auftreten, die die Scheidung stören.

Ist der Antrag auf einvernehmliche Scheidung bei Uneinigkeit mit Partner möglich?
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