Der Begriff „Erwerbstätigenbonus“ ist im österreichischen Recht so nicht spezifiziert oder definiert. Er ist vielmehr im deutschen Recht verankert. Um einen vergleichbaren Aspekt im österreichischen Kontext zu erklären, kann man sich auf steuerliche oder sozialrechtliche Vergünstigungen konzentrieren, die Erwerbstätige betreffen.
Im österreichischen Recht gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, Erwerbstätige finanziell zu entlasten. Dazu zählen unter anderem der „Alleinverdienerabsetzbetrag“ (§ 33 Abs. 4 EStG) und der „Alleinerzieherabsetzbetrag“ (§ 33 Abs. 4 EStG), die Steuerbegünstigungen für Personen darstellen, die entweder alleinverdienend sind oder Kinder ohne Partner erziehen. Auch der „Pendlerpauschale“ ist eine steuerliche Vergünstigung, die Arbeitnehmer unterstützt, die einen längeren Arbeitsweg haben (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG).
Darüber hinaus gibt es Maßnahmen wie den „Familienbonus Plus“ (§ 33 Abs. 3a EStG), der Arbeitnehmer mit Kindern steuerlich entlastet. Diese Instrumente zielen darauf ab, erwerbstätigen Personen Erleichterungen zu bieten, die verschiedene Belastungen, wie Kinderbetreuung oder Pendeln, bewältigen müssen.
Diese Ansätze sind allesamt Bestandteil des Steuersystems und zielen darauf ab, die finanzielle Last von Arbeitnehmern zu reduzieren und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern. Wenn es um konkrete monetäre Anreize oder Boni für Erwerbstätige in Österreich geht, wird häufig über individuelle Tarifermäßigungen, Absetzbeträge oder sonstige steuerliche Erleichterungen gesprochen, die einen finanziellen Vorteil bieten können.