Ersparte Aufwendungen

Unternehmensrecht

Ersparte Aufwendungen sind alle Kosten, die der Unternehmer nach der Kündigung des Bestellers nicht mehr tragen muss. Hierzu zählt auch nicht verwandtes, anderweitig einsetzbares Material.

Scheidungsrecht

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz, dass ein die übliche Dauer überschreitendes Besuchsrecht zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen kann.  Dabei ist nicht von den Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen der Mutter auszugehen.

Strafrecht

Durch mit Strafe bedrohte Handlungen erlangte geldwerte Dienstleistungen sind vom Begriff „Vermögenswerte“ ebenso erfasst wie ersparte Aufwendungen oder Nutzungen von Gebrauchsvorteilen.

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