Verordnungen

Bohrlochbergbau-Verordnung

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die beim Bohrlochbergbau durchzuführenden Maßnahmen (Bohrlochbergbau-Verordnung - BB-V)

BB-VVerordnungFassung seit 11. November 2005RIS-Stand 3. Juni 2022

RIS-Gesetzesnummer 20004416 · BGBl. II Nr. 367/2005 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 437/2012 · 58/01 Bergrecht · Original im RIS öffnen

§ 54

§ 54 Rohrleitungen für die Gewinnung und Speicherung von Erdöl und Erdgas

Fassung: 11. November 2005 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 54 BB-V?

  • Kernaussage§ 54 BB-V behandelt "Rohrleitungen für die Gewinnung und Speicherung von Erdöl und Erdgas" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Es ist dafür zu sorgen, dass Rohrleitungen bei der Herstellung und beim Betrieb den zu erwartenden...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

10. Abschnitt

Rohrleitungen für die Gewinnung und Speicherung von Erdöl und Erdgas

Allgemeine Anforderungen

§ 54. (1) Es ist dafür zu sorgen, dass Rohrleitungen bei der Herstellung und beim Betrieb den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Beanspruchungen standhalten.

(2) Rohrleitungen sind an ihren Enden mit Absperreinrichtungen auszurüsten und so in absperrbare Abschnitte zu unterteilen, dass bei vorhersehbaren Störungen die Menge an austretenden Medien minimiert ist. Bei der Bemessung der Länge der einzelnen Abschnitte sind neben den örtlichen Gegebenheiten insbesondere Leitungsdurchmesser, maximal zulässiger Betriebsdruck und Art der transportierten Medien zu berücksichtigen.

(3) Rohrleitungen müssen mit Einrichtungen versehen werden, die ein Überschreiten des maximal zulässigen Druckes selbsttätig verhindern.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel10. Abschnitt
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Nächster Paragraph§ 55 Leitungsverlegung

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 54 BB-V in einfachen Worten?

§ 54 BB-V behandelt "Rohrleitungen für die Gewinnung und Speicherung von Erdöl und Erdgas" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 11. November 2005 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
28. April 2015
Fassung seit
11. November 2005
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

Frühere Fassungen werden hier derzeit nicht angezeigt. Das RIS-Original ist verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 437/2012
  • BGBl. II Nr. 60/2009

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 0Treffer 0

Keine weiteren Verweise verfügbar.