§ 21
§ 21 Ausnahmen
Fassung: 15. September 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 21 ZLLV 2010?
- Kernaussage§ 21 ZLLV 2010 behandelt "Ausnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Luftfahrzeughalters Ausnahmen von den Bestimmungen der §§ 15 bis...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ausnahmen
§ 21. (1) Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Luftfahrzeughalters Ausnahmen von den Bestimmungen der §§ 15 bis 20 zu bewilligen, soweit dies wegen der besonderen Verwendung oder des historischen Charakters des Luftfahrzeuges erforderlich ist und die Identifizierbarkeit hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
(2) Ein Abweichen von den Bestimmungen hinsichtlich der Höhe des Schriftfeldes ist ohne Ausnahmebewilligung zulässig, wenn dies aufgrund der Bauart und Flächenabmessungen des Luftfahrzeuges erforderlich ist und die Kennzeichnung im Sinne der §§ 15 bis 18 umgesetzt wurde sowie die Identifizierbarkeit hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Eine Mindesthöhe der Schriftzeichen an Rumpf und Leitwerk von 15 cm und an den Tragflächen von 25 cm darf keinesfalls unterschritten werden.
(3) Eine Unterschreitung der in Abs. 2 festgelegten Mindesthöhe der Schriftzeichen ist zulässig, wenn dies von der zuständigen Behörde auf Antrag des Luftfahrzeughalters bewilligt worden ist.
(4) Die Ausnahmebewilligungen gemäß Abs. 1 oder Abs. 3 sind zu erteilen, wenn die Abweichungen aufgrund der besonderen Verwendung oder des historischen Charakters (Abs. 1) bzw. die Unterschreitung aufgrund der Bauart und Flächenabmessungen (Abs. 3) des Luftfahrzeuges erforderlich sind. Die Ausnahmebewilligungen sind insoweit bedingt, befristet oder mit Auflagen zu erteilen, als dies mit Rücksicht auf die Sicherheit der Luftfahrt erforderlich ist, wobei insbesondere räumliche Verwendungsbeschränkungen des Luftfahrzeuges vorgeschrieben werden können.
(5) Die Ausnahmebewilligungen sind zu widerrufen, wenn eine der Bewilligungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegt oder gegen Auflagen verstoßen worden ist.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 21 ZLLV 2010 in einfachen Worten?
§ 21 ZLLV 2010 behandelt "Ausnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
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Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 7. September 2020
- Fassung seit
- 15. September 2020
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 02:08
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 383/2020
- BGBl. II Nr. 192/2020
- BGBl. II Nr. 470/2013
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