§ 22
§ 22 Erkennungsschild
Fassung: 15. Januar 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 22 ZLLV 2010?
- Kernaussage§ 22 ZLLV 2010 behandelt "Erkennungsschild" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Das Erkennungsschild muss eine rechteckige Form sowie ein Flächenausmaß von mindestens 2,5 cm x 10 cm...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Erkennungsschild
§ 22. (1) Das Erkennungsschild muss eine rechteckige Form sowie ein Flächenausmaß von mindestens 2,5 cm x 10 cm aufweisen und aus feuerfestem, nicht korrodierendem Metall bestehen, wenn das Kennzeichen nicht in der gemäß Abs. 4 erforderlichen Kennzeichnung enthalten ist.
(2) In das Erkennungsschild muss das Kennzeichen des Luftfahrzeuges mindestens 0,1 cm tief und mindestens 1,5 cm hoch haltbar eingraviert sein. Es ist in deutlich lesbarem Zustand zu erhalten.
(3) Das Erkennungsschild muss möglichst unlösbar angebracht sein.
(4) Die sonstigen in der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben, ABl. Nr. L 224 vom 21.8.2012 S. 1, enthaltenen Anforderungen für die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen bzw. für die Kennzeichnung von Luftfahrtgerät (Teil 21, Abschnitt Q, der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) sind anzuwenden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 22 ZLLV 2010 in einfachen Worten?
§ 22 ZLLV 2010 behandelt "Erkennungsschild" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. Januar 2014
- Fassung seit
- 15. Januar 2014
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 02:08
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 383/2020
- BGBl. II Nr. 192/2020
- BGBl. II Nr. 470/2013
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