§ 20
§ 20 Antrag auf nationale Genehmigung einer Type von Fahrzeugen oder Fahrgestellen
Fassung: 10. April 2021 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 20 KDV 1967?
- Kernaussage§ 20 KDV 1967 behandelt "Antrag auf nationale Genehmigung einer Type von Fahrzeugen oder Fahrgestellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Der Antrag auf Genehmigung einer Type von Fahrzeugen oder Fahrgestellen muss enthalten
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Antrag auf nationale Genehmigung einer Type von Fahrzeugen oder Fahrgestellen
§ 20. (1) Der Antrag auf Genehmigung einer Type von Fahrzeugen oder Fahrgestellen muss enthalten:
(2) Dem Antrag auf Genehmigung einer Type von Kraftfahrzeugen oder Fahrgestellen solcher Fahrzeuge sind als Beilagen anzuschließen:
(3) Wenn im Zuge der Typenprüfung Sachverhalte festgestellt werden, die in direktem Zusammenhang mit der Verkehrs- und Betriebssicherheit oder den Auswirkungen auf die Umwelt stehen, oder wenn sonstige Bedenken bestehen, hat der Antragsteller über Aufforderung des Bundesministers für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie besondere Nachweise oder Befunde beizubringen.
(4) Der Antrag soll einschließlich der in den Abs. 2 und gegebenenfalls Abs. 3 anzuschließenden Unterlagen in elektronischer, vom Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigter Form eingebracht werden. Enthält eine Datei eine Betriebserlaubnis oder eine Genehmigung nach einer ECE-Regelung, muss der Dateinamen einen eindeutigen Bezug zur Genehmigungsnummer beinhalten. Die Typenbeschreibung ist spätestens zu Beginn der Typenprüfung, die Typenscheinmuster sind spätestens vor der Genehmigung in Papierform beizubringen. Die Beilagen gemäß Abs. 2 und gegebenenfalls Abs. 3 sind im Zuge der Typenprüfung nach Aufforderung umgehend in Papierform zur Verfügung zu stellen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 20 KDV 1967 in einfachen Worten?
§ 20 KDV 1967 behandelt "Antrag auf nationale Genehmigung einer Type von Fahrzeugen oder Fahrgestellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 10. April 2021 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. April 2021
- Fassung seit
- 10. April 2021
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 13:27
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 384/2024
- BGBl. II Nr. 260/2024
- BGBl. II Nr. 91/2024
- BGBl. II Nr. 161/2021
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