§ 15
§ 15
Fassung: 28. Juni 2019 bis laufend
Den amtlichen Wortlaut findest du über den Link zum RIS-Original.
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Verordnungen
Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. November 1967 über die Durchführung des Kraftfahrgesetzes 1967 (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 – KDV. 1967)
RIS-Gesetzesnummer 10011385 · BGBl. Nr. 399/1967 · 90/02 Kraftfahrrecht · Original im RIS öffnen
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Fassung: 28. Juni 2019 bis laufend
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