§ 195
§ 195 Außerkrafttreten
Fassung: 10. Juni 2019 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 195 BörseG 2018?
- Kernaussage§ 195 BörseG 2018 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Das Börsegesetz 1989 – BörseG 1989, BGBl. Nr. 555/1989, tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2018...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Außerkrafttreten
§ 195. Das Börsegesetz 1989 – BörseG 1989, BGBl. Nr. 555/1989, tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 195 BörseG 2018 in einfachen Worten?
§ 195 BörseG 2018 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 10. Juni 2019 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 26. Juli 2019
- Fassung seit
- 10. Juni 2019
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 02:12
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 27/2026 (NR: GP XXVIII RV 404 AB 430 S. 73. BR: AB 11796 S. 989.)
- BGBl. I Nr. 6/2026 (NR: GP XXVIII RV 300 AB 386 S. 63. BR: 11762 AB 11764 S. 986.)
- BGBl. I Nr. 5/2026 (NR: GP XXVIII RV 366 AB 380 S. 63. BR: 11763 AB 11768 S. 986.)
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