ÖAMTC: Seit März 2024 Beschlagnahme von Fahrzeugen nach Raserei möglich
Mobilitätsclub bezweifelt Wirksamkeit und plädiert für zielgerichtete Kontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Wien (OTS) – Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Hat der:die Fahrer:in eine einschlägige Vorstrafe, […]
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