RTR-Anti-Spoofing-Verordnung: ab sofort wird betrügerischen Anrufen mit geklauten Telefonnummern ein Riegel vorgeschoben!

Bestimmungen der RTR-Anti-Spoofing-Verordnung für angerufene mobile Rufnummern werden mit 1. September schlagend

Wien (OTS) – „Mit 1. September ist die  RTR-Anti-Spoofing-Verordnung technisch umgesetzt und der Vortäuschung österreichischer Telefonnummern durch Betrüger endlich ein Riegel vorgeschoben: Die Mobilfunk-Nutzer:innen in Österreich können dann wieder sicher sein, dass bei der Anzeige österreichischer Rufnummern am Display die Anrufe auch tatsächlich von österreichischen Anschlüssen aus getätigt werden“, informiert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post und ergänzt, „die österreichischen Mobilfunkanbieter hatten rund 9 Monate Zeit, die Vorgaben der RTR-Anti-Spoofing-Verordnung für angerufene mobile Rufnummern technisch umsetzen und arbeiteten auch mit Hochdruck daran.“
Mehr als 7.800 Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch der Kategorie „Missbrauch der eigenen Rufnummer“ wurden von Jänner bis Ende August bei der RTR registriert, es ist allerdings davon auszugehen, dass die Dunkelziffer weit höher liegt. „Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen für angerufene mobile Rufnummern ist ein wichtiger Schritt, die Vertrauenswürdigkeit von österreichischen Telefonnummern für Menschen und Unternehmen sicherzustellen und hilft, den Missbrauch österreichischer Telefonnummern einzudämmen. Für alle anderen, nicht mobilen Rufnummern ist die Bestimmung der Verordnung spätestens ab dem 31. Dezember 2024 anzuwenden“, sagt Steinmaurer.Anti-Spoofing-Funktion: österreichische Telefonnummern erhalten bei Anrufen aus dem Ausland ein „Mascherl“

Die Verordnung sieht vor, dass österreichische Betreiber bei Anrufen mit österreichischen Telefonnummern aus dem Ausland eine Verifizierung der rufenden Telefonnummer („Mascherl“) vornehmen müssen. Ist eine Verifizierung nicht möglich, wird die Anzeige der rufenden Telefonnummer am Display unterdrückt. Ist sichergestellt, dass ein sogenannter Spoofingfall vorliegt, kann der Anruf überhaupt unterbunden werden.

„In Einzelfällen kann es allerdings vorkommen, dass bei Anrufen aus dem Ausland die Rufnummernanzeige selbst dann unterbleibt, wenn es sich um eine authentische österreichische Rufnummer handelt. Die Gründe dafür liegen nicht am mangelnden Umsetzungswillen der österreichischen Anbieter, sondern an den Netzen mancher Roamingpartner, die entweder nur mit zeitlicher Verzögerung oder gar nicht die erforderlichen technischen Umstellungen ihrer Netze vornehmen“, erklärt Steinmaurer.

Spoofing mit deutschen Rufnummern nimmt zu

„Mit unserer Verordnung haben wir zwar jetzt für österreichische Mobilfunknummern ein wichtiges Loch gestopft, allerdings gibt es erste Anzeichen, dass nun Betrugsanrufe mit deutsche Rufnummern, die mit +49 beginnen, zunehmen“, informiert Steinmaurer und ergänzt abschließend, „es heißt also weiterhin, bei Anrufen, bei denen unbekannte oder keine Nummern aufscheinen, vorsichtig sein!“

Was ist Spoofing

Bei Spoofing handelt es sich um eine verbotene Methode, Anrufe von einer vorgetäuschten, aber meistens tatsächlich existierenden Telefonnummer aus vorzunehmen. Von Spoofing betroffen sind hauptsächlich Mobilfunk-Nutzer:innen.

Die Anti-Spoofing-Verordnung der RTR ist auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/9_novelle_kem-v veröffentlicht.

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