Strafgründe „Senden ohne Zulassung“ und „Nicht genehmigte, wesentliche Programmänderungen“
Im Fall des Fernsehveranstalters ist der Geschäftsinhaber des RTV Regionalfernsehen e.U. als Verantwortlicher betroffen. Der eingetragene Unternehmer veranstaltet mit Zulassung der KommAustria das Fernsehprogramm RTV und verbreitet es im Großraum Linz digital über Antenne. Durch das Überlassen der Sendezeiten an den Verein, veränderte er die in der Zulassung für RTV festgelegte Programmdauer und Programmgattung wesentlich. Diese Änderungen hätte er nach dem AMD-G zuvor von der KommAustria genehmigen lassen müssen. Für diese Verwaltungsübertretungen setzt die KommAustria eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.000,00 Euro zuzüglich 100,00 Euro Verfahrenskostenbeitrag fest.
Hintergrund
Die mit den hier gegenständlichen Straferkenntnissen geahndeten Verwaltungsübertretungen wurden von der Medienbehörde KommAustria in Entscheidungen aus dem Jahr 2023 festgestellt:
Der Bescheid der Behörde vom 19.04.2023 zur Rechtsverletzung durch den „Verein für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“ auf der Website der Rundfunk und Telekom-Regulierungs-GmbH (RTR) unter https://www.rtr.at/medien/aktuelles/entscheidungen/Entscheidungen/KOA_2.300-23-016.de.html veröffentlicht. Der Bescheid ist nach Widerspruch durch den Verein noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig und daher nicht rechtskräftig. Die KommAustria hat das Verwaltungsstrafverfahren dennoch durchgeführt, um einer möglichen Verjährung des Rechtsbruches vorzubeugen.
Unter https://www.rtr.at/migration/decisions/823f5baca5774c488da7320154af2da2 ist der rechtskräftige Rechtsverletzungsbescheid der KommAustria vom 22.06.2023 gegen den RTV Regionalfernsehen e.U. veröffentlicht.
Straferkenntnisse
Die heute veröffentlichten Straferkenntnisse sind noch nicht rechtskräftig. Sie sind ebenfalls auf der Website der RTR veröffentlicht:
https://www.rtr.at/KOA-2.300/24-024
https://www.rtr.at/KOA-2.300/24-025
https://www.rtr.at/KOA-2.300/24-016
Diese Information über die Straferkenntnisse der KommAustria erfolgt aufgrund des anhaltenden, breiten öffentlichen Interesses an den gegenständlichen Verfahren.
Über KommAustria und RTR
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste und ist nationale Koordinatorin für digitale Dienste im Sinne des Digital Services Act. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.