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Hinweisgeberschutz: Neue Regelung ab Dezember 2023

Im Feber 2023 wurde in Österreich das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) kundgemacht. Unternehmer und juristische Personen müssen die entsprechenden Verpflichtungen zeitlich gestaffelt umsetzen. Bis 17.12.2023 müssen Unternehmer mit zwischen 50 und 249 Beschäftigten das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen.

Was sind die zentralen Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes?

Die zentrale Pflicht gemäß HSchG ist die Umsetzung eines internen Meldekanals. Über diesen sollen Personen diverse (mögliche) Rechtsverstöße melden können. Um die meldende Person, den sogenannten Whistleblower, nicht zu benachteiligen, sind im Gesetz diverse Pflichten zu Datenschutz und Vertraulichkeit vorgesehen. Nähere Informationen zum Thema Hinweisgeberschutz und Datenschutz können Sie gerne in unserem Blogartikel hierzu nachlesen.

Wie und bis wann soll ich das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen?

Unternehmer mit zwischen 50 und 249 Beschäftigten müssen die internen Hinweisgebersysteme bis 17. Dezember 2023 umsetzen, Unternehmer mit mindestens 250 Beschäftigten mussten die Verpflichtungen bereits bis 25. August 2023 umsetzen.

In unserem Blog haben wir hierzu noch ein paar Praxistipps zusammengefasst.

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Ermano Geuer

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