Oberster Gerichtshof: Viele Kreditnehmer könnten sich die Kreditgebühren zurückholen

Österreichische Banken stehen in der Kritik: Viele Kreditnehmer könnten sich die Bearbeitungsgebühren zurückholen

In Österreich haben Banken bei Kreditverträgen oft Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt, anders als in vielen anderen europäischen Ländern. Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) könnte nun weitreichende Konsequenzen haben, da die Zulässigkeit dieser Gebühren in Frage gestellt wird.

Entscheidende Wende im Jahr 2022

Obwohl der OGH noch 2016 feststellte, dass Kreditbearbeitungsgebühren nicht benachteiligend seien, brachte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und darauf basierend einige OGH-Entscheidungen aus dem Jahr 2022, welche im Wesentlichen Zulässigkeit von Servicepauschalen iZm Fitnesscentern, die Frage erneut auf. 

Klage gegen die WSK Bank

2023 reichte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Klage gegen die WSK Bank ein, um die Rechtmäßigkeit verschiedener Gebühren und Klauseln in deren Verbraucherkreditverträgen zu überprüfen. Nunmehr hat der OGH in einer jungen Entscheidung (2 Ob 238/23y) bestätigt, dass die Klauseln der WSK Bank intransparent seien, weil die Kunden nicht nachvollziehen können, welche konkreten Leistungen durch die Bearbeitungsgebühr abgegolten werden und ob es Überschneidungen mit anderen von der Bank verrechneten Gebühren gibt.

Konsequenzen für Kreditkunden

Die Entscheidung bedeutet, dass die WSK Bank diese Klauseln nicht mehr anwenden darf und betroffene Kunden die Gebühren zurückfordern können. Wir gehen davon aus, dass dies nicht nur die WSK Bank, sondern auch viele andere österreichische Banken mit ähnlichen Klauseln in ihren Verträgen betrifft.

Transparenz und zukünftige Klärungen

Obwohl die Entscheidung richtungsweisend ist, bleibt offen, ob auch transparent vereinbarte Bearbeitungsgebühren unzulässig sind. In diesem Zusammenhang müssen die Banken nachweisen, dass sie Leistungen erbringen, die über das übliche Maß hinausgehen. Es bleibt abzuwarten, ob der OGH diesbezüglich weitere Klarstellungen vornehmen wird.

Handlungsempfehlung für Kreditkunden

Kreditkunden sollten daher ihre Verträge prüfen und Rückforderungsansprüche geltend machen. Diese Ansprüche verjähren erst 30 Jahre nach Zahlung und sind mit jährlich vier Prozent zu verzinsen. Auch bei bereits getilgten Krediten kann eine Rückforderung möglich sein. 

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