Neue Pflicht zur Meldung ab dem ersten Euro offenbart nahezu dreifache Anzahl werbender öffentlicher Rechtsträger – detaillierte Visualisierung der Geldflüsse
Wien (OTS) – Eine Novelle des erstmals im Jahr 2012 in Kraft getretenen Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) hat mit dem Jahr 2024 für die davon betroffenen öffentlichen Rechtsträger, aber auch für die mit der Vollziehung beauftragte Medienbehörde KommAustria erhebliche Veränderungen bewirkt. Der Behörde obliegt nach dem Gesetz die Erfassung und Veröffentlichung von Daten, mit denen öffentliche Rechtsträger ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber bekanntzugeben haben.
5.334 Rechtsträger fielen im ersten Halbjahr 2024 unter die Meldepflichten nach dem Medientransparenzgesetz. 3.869 meldeten keine Ausgaben.
Die umfangreichen Daten sind ab dem 15. Oktober 2024, 11:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH abrufbar und stehen dort, auch für vorangegangene Meldezeiträume, als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können: https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebersicht.de.html (siehe dort Rubrik „Medien“/“Medientransparenz Datenbekanntgabe ab 2024“).
In den interaktiv nutzbaren Grafiken und Diagrammen der Datenvisualisierung unter https://visualisierung.medientransparenz.rtr.at sind Filter und Darstellungsformen frei wählbar. So kann beispielsweise dargestellt werden, was und in welchem Umfang ein einzelnes Ministerium, die ganze Bundesregierung, eine Gemeinde oder ein Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand bei Medien inseriert hat oder umgekehrt, welche Medien von welchen öffentlichen Rechtsträgern Werbeaufträge erhalten haben. Darüber hinaus können aus der Datenbank der KommAustria nun sogar rund 36.500 Werbe-Sujets abgerufen werden, also beispielsweise Annoncen, Werbefilme oder Hörfunkspots von Rechtsträgern, die für derartige Maßnahmen insgesamt mehr als 10.000 Euro im 1. Halbjahr 2024 ausgegeben haben.
Ausführliche Informationen zu den Bekanntgabepflichten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) finden sich unter medientransparenz.at.
Über KommAustria und RTR Medien
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert. www.rtr.at