Einwendungslehre
Im Wechselrecht gibt es die Einwendungslehre, welche sich mit den Verteidigungsmöglichkeiten des in Anspruch genommenen Wechselschuldners befasst. Es stellt sich die Frage inwieweit Einwendungen durch
Im Wechselrecht gibt es die Einwendungslehre, welche sich mit den Verteidigungsmöglichkeiten des in Anspruch genommenen Wechselschuldners befasst. Es stellt sich die Frage inwieweit Einwendungen durch
Ein derivatives Finanzinstrument oder kurz Derivat (lat. derivare ‚ableiten‘) ist ein gegenseitiger Vertrag, der seinen wirtschaftlichen Wert vom beizulegenden Zeitwert einer marktbezogenen Referenzgröße ableitet. Die
Die Richtlinie 2003/71/EG, kurz Prospektrichtlinie, ist eine EG-Richtlinie Richtlinie der Europäische Gemeinschaft Europäischen Gemeinschaft, die im Zuge der Entwicklung eines europäischen Kapitalbinnenmarktes geschaffen worden ist.
Die OGAW-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren OGAW –
Bei der materiellen Wechselstrenge geht es um den Einwendungsausschluss, man darf dem “neuen” Inhaber keine Einwendungen entgegen bringen, die man gegen einen “alten” hatte. Materielle
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