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sind von der zuständigen Notenbank ausgegebene Geldscheine, die auf einen runden Betrag von Währungseinheiten lauten. Papiergeld, das auf einen runden Betrag von Währungseinheiten lautet; zuständig zur Ausgabe von Banknoten sind spezielle Banken (Notenbanken), in Österreich ausschließlich die Nationalbank. Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/banknoten/banknoten.htm