Regelmäßig zu bestimmter Zeit an bestimmtem Ort stattfindender Markt für vertretbare Sachen (Waren, Devisen und Wertpapiere) und das Gebäude, das den Markt beherbergt. Das Börse-Gesetz unterscheidet Waren (Produkten)-Börse, Effekten-Börse (für den Handel mit Geld oder Wertpapieren) und Versicherungs-Börse Träger ist in der Regel ein BörseVerein. An der Börse werden Angebot und Nachfrage zusammengeführt und im größtmöglichen Umfang ausgeglichen.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/boerse/boerse.htm