Bankeinlagen

Eine Bankeinlage ist die von einem Kreditinstitut als Darlehen oder in ähnlicher Weise von einer Vielzahl von Geldgebern auf Grund typisierter Verträge (u.a. bargeldloser Zahlungsverkehr) entgegengenommene Geldeinlage. Die Bankeinlage ist entweder Sichteinlage, Termineinlage oder Spareinlage. Die Annahme von Geld als Bankeinlage ist ein Bankgeschäft.

Literatur

Brueesch, A., Einlegerschutz bei Bankeinlagen, 1982

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/bankeinlagen/bankeinlagen.htm

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

paul-kessler

Videos

Was sind “neue Markenformen” (Formmarken, Geschmacksmarken, Geruchsmarken, etc.)?

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results