Option ist die Bezeichnung für die rechtsgeschäftliche begründete Anwartschaft ein Recht durch einseitige Erklärung erwerben zu können.
Die Optionausübung ist als aufschiebende und auflösende Bedingung für einen Vertrag denkbar. Ein Vertrag setzt allerdings einen beiderseitigen Bindungswillen voraus, was bei der aufschiebenden Bedingung Schwierigkeiten macht. Bei der aufschiebenden Bedingung nimmt die h.M. als Rechtskonstruktion meistens ein Angebot mit verlängerter Bindungswirkung an, bei der auflösenden Bedingung die Vereinbarung eines Rücktrittrechts.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/optionsrecht.php 24.10.2014