§ 54
§ 54 Bewerbung um einen Freiballonfahrerschein
Fassung: 15. März 2009 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 54 ZLPV 2006?
- Kernaussage§ 54 ZLPV 2006 behandelt "Bewerbung um einen Freiballonfahrerschein" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Wer sich um einen Freiballonfahrerschein bewirbt, muss nachweisen, dass er innerhalb der letzten 24 Monate vor...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Bewerbung um einen Freiballonfahrerschein
§ 54. (1) Wer sich um einen Freiballonfahrerschein bewirbt, muss nachweisen, dass er innerhalb der letzten 24 Monate vor der Antragstellung mindestens 15 Freiballonflüge ausgeführt hat. Der gemäß § 57 vorgeschriebene Alleinflug über Land ist auf die Anzahl der geforderten Flüge anzurechnen.
(2) In der gemäß Abs. 1 erforderlichen Anzahl von Freiballonflügen müssen 14 Übungsflüge gemäß Abs. 3 und ein Höhenkontrollflug gemäß Abs. 4 enthalten sein.
(3) Die Übungsflüge müssen unter Aufsicht und nach den Anweisungen eines Freiballonfluglehrers mit entsprechender Lehrberechtigung ausgeführt worden sein. Jeder Flug muss mindestens eine Stunde gedauert haben. Mindestens ein Flug muss in den Monaten Mai bis September bei einer Temperatur von über 20 ºCelsius und einer in den Monaten November bis Februar bei Bodenfrost ausgeführt worden sein.
(4) Bei Höhenkontrollflug muss der Bewerber unter Aufsicht eines Freiballonfluglehrers die Aufgaben eines verantwortlichen Piloten ausgeführt haben. Der Ballon muss hierbei eine Höhe von wenigstens 3000 m über MSL erreichen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 54 ZLPV 2006 in einfachen Worten?
§ 54 ZLPV 2006 behandelt "Bewerbung um einen Freiballonfahrerschein" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 15. März 2009 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 3. Mai 2016
- Fassung seit
- 15. März 2009
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 02:13
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 389/2020
- BGBl. II Nr. 192/2020
- BGBl. II Nr. 89/2016
- BGBl. II Nr. 260/2012
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