Landesgesetze

Kärntner Schulgesetz - K-SchG

Aktuelle RIS-Fassung von Kärntner Schulgesetz - K-SchG (K-SchG).

K-SchGLandesgesetzKärntenFassung seit 18. Juli 2014RIS-Stand 12. Januar 2026

RIS-Gesetzesnummer 20000025 · LGBl.Nr. 58/2000 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 85/2025 · 51 Schulen · Original im RIS öffnen

§ 84d

§ 84d Verwendung der Mittel

Fassung: 18. Juli 2014 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 84d K-SchG?

  • Kernaussage§ 84d K-SchG behandelt "Verwendung der Mittel" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von K-SchG.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Landesregierung hat die von den gesetzlichen Schulerhaltern der allgemeinbildenden Pflichtschulen geleisteten Beiträge (§ 84c Abs....

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

§ 84d

Verwendung der Mittel

(1) Die Landesregierung hat die von den gesetzlichen Schulerhaltern der allgemeinbildenden Pflichtschulen geleisteten Beiträge (§ 84c Abs. 3) zur Anschaffung und Erhaltung von audiovisuellen und informationstechnischen Lehrmitteln und Geräten für den Verleih durch das Kärntner Medienzentrum und, sofern Außenstellen nach § 84a Abs. 2 eingerichtet wurden, auch durch diese sowie zur Erfüllung von Aufgaben nach § 84a Abs. 1 lit. b zu verwenden. Wurden Außenstellen nach § 84a Abs. 2 eingerichtet, ist bei der Anschaffung auch auf die Wünsche der einzelnen Außenstellen Bedacht zu nehmen.

(2) Die Landesregierung hat bei der Anschaffung der Lehrmittel und Geräte auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und auf eine bestmögliche Auslastung im Verleih Bedacht zu nehmen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel14a. Abschnitt
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Organisation, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 84c Sachaufwand
Nächster Paragraph§ 84e Informationspflichten

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 84d K-SchG in einfachen Worten?

§ 84d K-SchG behandelt "Verwendung der Mittel" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 18. Juli 2014 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
23. Juli 2014
Fassung seit
18. Juli 2014
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 23:13
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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Verweise

Rückverweise

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