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Kärntner Schulgesetz - K-SchG

Aktuelle RIS-Fassung von Kärntner Schulgesetz - K-SchG (K-SchG).

K-SchGLandesgesetzKärntenFassung seit 1. September 2018RIS-Stand 12. Januar 2026

RIS-Gesetzesnummer 20000025 · LGBl.Nr. 58/2000 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 85/2025 · 51 Schulen · Original im RIS öffnen

§ 51c

§ 51c Schulcluster mit Bundes- und Pflichtschulen

Fassung: 1. September 2018 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 51c K-SchG?

  • Kernaussage§ 51c K-SchG fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von K-SchG.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen und berufsbildende Pflichtschulen, ausgenommen öffentliche Praxisschulen gemäß § 33a Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

§ 51cSchulcluster mit Bundes- und Pflichtschulen

(1) Öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen und berufsbildende Pflichtschulen, ausgenommen öffentliche Praxisschulen gemäß § 33a Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes und die im Art. V Z 1 der 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 323/1975, genannten öffentlichen Schulen, können auch im organisatorischen Verbund mit anderen öffentlichen Schulen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, als Schulcluster mit Bundes- und Pflichtschulen geführt werden, mit der Maßgabe, dass

(2) Die Bildung solcher Schulcluster erfolgt nach den Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel§ 51
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Organisation, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 51c K-SchG in einfachen Worten?

§ 51c K-SchG fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2018 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
8. Februar 2019
Fassung seit
1. September 2018
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 23:12
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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