Landesgesetze

Kärntner Schulgesetz - K-SchG

Aktuelle RIS-Fassung von Kärntner Schulgesetz - K-SchG (K-SchG).

K-SchGLandesgesetzKärntenFassung seit 1. September 2023RIS-Stand 12. Januar 2026

RIS-Gesetzesnummer 20000025 · LGBl.Nr. 58/2000 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 85/2025 · 51 Schulen · Original im RIS öffnen

§ 4

§ 4 Allgemeine Zugänglichkeit deröffentlichen Pflichtschulen

Fassung: 1. September 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 4 K-SchG?

  • Kernaussage§ 4 K-SchG fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von K-SchG.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die öffentlichen Pflichtschulen sind allgemein ohne Unterschied der Geburt, des Geschlechtes, der Rasse, des Standes, der...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

§ 4

Allgemeine Zugänglichkeit deröffentlichen Pflichtschulen

(1) Die öffentlichen Pflichtschulen sind allgemein ohne Unterschied der Geburt, des Geschlechtes, der Rasse, des Standes, der Klasse, der Sprache und des Bekenntnisses zugänglich. Aus organisatorischen oder lehrplanmäßigen Gründen können jedoch Schulen und Klassen eingerichtet werden, die nur für Knaben oder nur für Mädchen bestimmt sind, sofern dadurch keine Minderung der Organisation eintritt.

(2) Die Aufnahme eines Schülers in eine öffentliche Pflichtschule darf nur abgelehnt werden,

(3) Die Aufnahme eines Schülers in eine öffentliche Pflichtschule, deren Schulsprengel er nicht angehört, darf nicht abgelehnt werden, wenn

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel§ 4
Gehört thematisch zuAufnahme, Unterricht, Beurteilung

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 K-SchG in einfachen Worten?

§ 4 K-SchG fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2023 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
15. März 2024
Fassung seit
1. September 2023
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 23:12
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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