Verordnungen

Schiffstechnikverordnung

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnengewässern (Schiffstechnikverordnung)

VerordnungFassung seit 2. April 2022RIS-Stand 6. April 2022

RIS-Gesetzesnummer 20010330 · BGBl. II Nr. 263/2018 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 144/2022 · 94/01 Schiffsverkehr · Original im RIS öffnen

§ 33

§ 33 5. Teil

Fassung: 2. April 2022 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 33 Schiffstechnikverordnung?

  • Kernaussage§ 33 Schiffstechnikverordnung behandelt "5. Teil" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit 7. Oktober 2018 in Kraft.

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

5. Teil

Schlussbestimmungen

Inkrafttreten

§ 33. (1) Diese Verordnung tritt mit 7. Oktober 2018 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnengewässern (Schiffstechnikverordnung), BGBl. II Nr. 162/2009, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 58/2016, außer Kraft.

(3) § 34 Abs. 1, 4 und 5, sowie Anlage 4 Artikel 2.04 lit. b und g sowie Artikel 3.06 Abs. 9 lit. f in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 301/2019 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Anlage 2, Kapitel 11 und Artikel 17.01 der Anlage 3 und Artikel 2.02 lit. dd der Anlage 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 301/2019 treten mit 01.01.2020 in Kraft.

(4) Das Inhaltsverzeichnis, § 1 Abs.1, § 2 Abs. 3, § 3 samt Überschrift, § 6 Abs. 2 und 3, § 8 Abs. 2 und 3 Z 2, § 20 Abs. 3, § 22 Abs. 5, § 26 Abs. 4 und 8, § 31 und Anlage 2 bis 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 144/2022 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig treten § 15 Abs. 6, § 19 Abs. 4 und die Anlage 7 außer Kraft.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 33 Schiffstechnikverordnung in einfachen Worten?

§ 33 Schiffstechnikverordnung behandelt "5. Teil" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 2. April 2022 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
6. April 2022
Fassung seit
2. April 2022
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 301/2019

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