Verordnungen

Schiffstechnikverordnung

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnengewässern (Schiffstechnikverordnung)

VerordnungFassung seit 7. Oktober 2018RIS-Stand 6. April 2022

RIS-Gesetzesnummer 20010330 · BGBl. II Nr. 263/2018 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 144/2022 · 94/01 Schiffsverkehr · Original im RIS öffnen

§ 32

§ 32 Anweisungen für die Anwendung des technischen Standards

Fassung: 7. Oktober 2018 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 32 Schiffstechnikverordnung?

  • Kernaussage§ 32 Schiffstechnikverordnung behandelt "Anweisungen für die Anwendung des technischen Standards" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Bei der Untersuchung der Fahrtauglichkeit eines Fahrzeuges zur Erlangung eines Unionszeugnisses sind die Anweisungen des technischen...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Anweisungen für die Anwendung des technischen Standards

§ 32. Bei der Untersuchung der Fahrtauglichkeit eines Fahrzeuges zur Erlangung eines Unionszeugnisses sind die Anweisungen des technischen Standards gemäß ES-TRIN-Standard (Anlage 2) anzuwenden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuBeurteilung, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Nächster Paragraph§ 33 5. Teil

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 32 Schiffstechnikverordnung in einfachen Worten?

§ 32 Schiffstechnikverordnung behandelt "Anweisungen für die Anwendung des technischen Standards" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Gilt in dieser Darstellung von 7. Oktober 2018 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
8. Oktober 2018
Fassung seit
7. Oktober 2018
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 301/2019

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Verweise

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