§ 32
§ 32 Anweisungen für die Anwendung des technischen Standards
Fassung: 7. Oktober 2018 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 32 Schiffstechnikverordnung?
- Kernaussage§ 32 Schiffstechnikverordnung behandelt "Anweisungen für die Anwendung des technischen Standards" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Bei der Untersuchung der Fahrtauglichkeit eines Fahrzeuges zur Erlangung eines Unionszeugnisses sind die Anweisungen des technischen...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Anweisungen für die Anwendung des technischen Standards
§ 32. Bei der Untersuchung der Fahrtauglichkeit eines Fahrzeuges zur Erlangung eines Unionszeugnisses sind die Anweisungen des technischen Standards gemäß ES-TRIN-Standard (Anlage 2) anzuwenden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 32 Schiffstechnikverordnung in einfachen Worten?
§ 32 Schiffstechnikverordnung behandelt "Anweisungen für die Anwendung des technischen Standards" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 8. Oktober 2018
- Fassung seit
- 7. Oktober 2018
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 301/2019
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