§ 85
§ 85 Operationelle und sicherheitsrelevante Risiken
Fassung: 17. Januar 2025 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 85 ZaDiG 2018?
- Kernaussage§ 85 ZaDiG 2018 behandelt "Operationelle und sicherheitsrelevante Risiken" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Ein Zahlungsdienstleister hat einen Rahmen angemessener Risikominderungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen zur Beherrschung der operationellen und der sicherheitsrelevanten...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
6. Abschnitt
Operationelle und sicherheitsrelevante Risiken
Umgang mit operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken
§ 85. (1) Ein Zahlungsdienstleister hat einen Rahmen angemessener Risikominderungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen zur Beherrschung der operationellen und der sicherheitsrelevanten Risiken im Zusammenhang mit den erbrachten Zahlungsdiensten zu schaffen. Als Teil dieses Rahmens hat der Zahlungsdienstleister wirksame Verfahren für den Umgang mit Vorfällen festzulegen und anzuwenden. Davon muss auch die Aufdeckung und Klassifizierung schwerer Betriebs- und Sicherheitsvorfälle umfasst sein.
(1a) Abs. 1 gilt unbeschadet der Anwendung von Kapitel II der Verordnung (EU) 2022/2554 für:
(2) Der Zahlungsdienstleister hat der FMA jährlich eine aktualisierte und umfassende Bewertung der operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken im Zusammenhang mit den erbrachten Zahlungsdiensten zu übermitteln. Die Bewertung hat insbesondere darzulegen, ob Risikominderungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen, die zur Beherrschung von Risiken ergriffenen werden, angemessen sind. Die FMA kann festlegen, dass die Aktualisierung der Bewertung in kürzeren Abständen vorgenommen werden muss.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 85 ZaDiG 2018 in einfachen Worten?
§ 85 ZaDiG 2018 behandelt "Operationelle und sicherheitsrelevante Risiken" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 17. Januar 2025 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 22. Juli 2024
- Fassung seit
- 17. Januar 2025
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 59/2026 (NR: GP XXVIII RV 498 AB 566 S. 87. BR: 11835 AB 11846 S. 993.)
- BGBl. I Nr. 5/2026 (NR: GP XXVIII RV 366 AB 380 S. 63. BR: 11763 AB 11768 S. 986.)
- BGBl. I Nr. 112/2024 (NR: GP XXVII RV 2596 AB 2673 S. 270. BR: AB 11539 S. 969.)
- BGBl. I Nr. 33/2023 (NR: GP XXVII RV 1957 AB 1991 S. 205. BR: AB 11218 S. 952.)
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