§ 31a
§ 31a Verweisungen
Fassung: 19. Dezember 2018 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 31a BerufSchOG 1995?
- Kernaussage§ 31a BerufSchOG 1995 behandelt "Verweisungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 13 Schul- und Erziehungswesen
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Verweisungen
§ 31a
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesgesetzliche Vorschriften gelten als solche auf die im Folgenden letztzitierte Fassung des jeweiligen Gesetzes:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 31a BerufSchOG 1995 in einfachen Worten?
§ 31a BerufSchOG 1995 behandelt "Verweisungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 19. Dezember 2018 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 8. Januar 2019
- Fassung seit
- 19. Dezember 2018
- Fassung bis
- laufend
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