§ 11
§ 11 Widmung von Liegenschaften, Räumen, besonderen Einrichtungenund Unterrichtsmitteln für Berufsschulzwecke
Fassung: 1. Januar 2019 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 11 BerufSchOG 1995?
- Kernaussage§ 11 BerufSchOG 1995 behandelt "Widmung von Liegenschaften, Räumen, besonderen Einrichtungenund Unterrichtsmitteln für Berufsschulzwecke" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von BerufSchOG 1995.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 13 Schul- und Erziehungswesen
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Widmung von Liegenschaften, Räumen, besonderen Einrichtungenund Unterrichtsmitteln für Berufsschulzwecke
§ 11
(1) Nach Erteilung der im § 10 Abs. 1 vorgeschriebenen Bewilligung dürfen die betreffenden Gebäude, sonstigen Liegenschaften oder Räume sowie die besonderen Einrichtungen und Unterrichtsmittel, soweit sich aus den Abs. 2 und 3 nicht anderes ergibt, nur mehr für Zwecke der Berufsschule verwendet werden.
(2) Liegenschaften und Räume, die Zwecken einer Schule gewidmet sind, darf der gesetzliche Schulerhalter außer in Katastrophenfällen für andere Zwecke nur unter den folgenden Voraussetzungen verwenden:
(3) Die im Abs 1 bestimmte Widmung kann vom gesetzlichen Schulerhalter nur mit Bewilligung der Bildungsdirektion aufgehoben werden. Wenn die Gebäude, sonstigen Liegenschaften oder Räume sowie die besonderen Einrichtungen und Unterrichtsmittel unter Berücksichtigung der Bestimmungen der §§ 6 und 7 für Zwecke einer Berufsschule nicht mehr geeignet erscheinen, kann die Bildungsdirektion die Widmung auch von Amts wegen aufheben. § 10 Abs 2 ist in diesen Fällen sinngemäß anzuwenden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 11 BerufSchOG 1995 in einfachen Worten?
§ 11 BerufSchOG 1995 behandelt "Widmung von Liegenschaften, Räumen, besonderen Einrichtungenund Unterrichtsmitteln für Berufsschulzwecke" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 4. September 2018
- Fassung seit
- 1. Januar 2019
- Fassung bis
- laufend
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