§ 32
§ 32 Inkrafttreten
Fassung: 14. Dezember 2019 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 32 LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung?
- Kernaussage§ 32 LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit 1. September 2008 in Kraft.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Inkrafttreten
§ 32. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2008 in Kraft.
(2) § 2, § 4 Abs. 1, § 6, § 8 Abs. 2, § 9 Z 4, § 13 Abs. 6, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1 und 2, § 26 Abs. 5, § 29 Abs. 2, Anlage 1, Anlage 2a und 2b, Anlage 3a und 3b und Anlage 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 402/2019 treten mit 14. Dezember 2019 in Kraft. § 3 Abs. 1 Z 1 lit.a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 402/2019 tritt mit 1. Juli 2020 in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 32 LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung in einfachen Worten?
§ 32 LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 14. Dezember 2019 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 17. Dezember 2019
- Fassung seit
- 14. Dezember 2019
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 402/2019
- BGBl. II Nr. 205/2013 idF BGBl. II Nr. 204/2015 (VFB)
- BGBl. II Nr. 322/2009
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Rückverweise
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