§ 53
§ 53 6. Teil
Fassung: 1. Juli 2017 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 53 Automatenglücksspielverordnung?
- Kernaussage§ 53 Automatenglücksspielverordnung behandelt "6. Teil" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Der Titel, das Inhaltsverzeichnis, § 1, § 3, § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 2...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
6. Teil
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten
§ 53. (1) Die Bestimmungen
(2) Der Titel, das Inhaltsverzeichnis, § 1, § 3, § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 2 und 4, § 10 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 24 Abs. 3 bis 7, § 27 Abs. 4, § 28 Z 7, § 29 Abs. 7, § 32, § 33 Abs. 2 und 3, §§ 39 bis 44 sowie die Anlage, jeweils in der Fassung der Verordnung, BGBl. II Nr. 234/2013, treten mit 1. August 2013 in Kraft.
(3) Das Inhaltsverzeichnis, § 1, § 3, § 7 Abs. 2 und 3, § 13, § 24 Abs. 4 bis 7, § 29 Abs. 2, § 32 Abs. 2 und 5, § 33 Abs. 4, § 37, § 40 Abs. 6 und 10, § 42 Abs. 3 und 6, § 43 und §§ 44 bis 52, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 165/2014, treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.
(4) §§ 1 bis 20, § 23, § 24 Abs. 1, §§ 25 bis 29, §§ 34 bis 38 und §§ 45 bis 52, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 165/2014, treten für Glücksspielautomaten und Jackpot-Systeme in Spielbanken, die vor dem 1. Juli 2014 betrieben wurden, mit 1. Juli 2017 in Kraft.
(5) § 24 Abs. 2 bis 7 und §§ 30 bis 33, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 165/2014, treten für Glücksspielautomaten und Jackpot-Systeme in Spielbanken, die vor dem 1. Juli 2014 betrieben wurden, mit 1. Juli 2019 in Kraft.
(6) Das Inhaltsverzeichnis, § 1, § 3, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2 bis 6, § 8, § 9, § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 1 bis 3, § 14 Abs. 2, § 16 Abs. 1, 3 und 4, § 17 Abs. 1 und 2, § 20, § 23 Abs. 1 und 3, § 24 Abs. 5a, 6 und 7, § 25, § 26 Abs. 1 und 3, § 28, § 29 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 32 Abs. 1 bis 5, § 32a Abs. 1 bis 6, § 33 Abs. 1, § 37, § 41, § 42 Abs. 5 und 6, § 43 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 8 bis 10, § 46 Abs. 1a, 1b, 4 und 6, § 47, § 49 Abs. 3 und 6, § 50 Abs. 2, 3, 5 und 6, § 52 samt Überschriften sowie die Anlage, jeweils in der Fassung der Verordnung, BGBl. II Nr. 174/2017, treten mit 1. Juli 2017 in Kraft. § 44 und § 51 samt Überschriften in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. II Nr. 165/2014 treten mit Ablauf des 30. Juni 2017 außer Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 53 Automatenglücksspielverordnung in einfachen Worten?
§ 53 Automatenglücksspielverordnung behandelt "6. Teil" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 6. Juli 2017
- Fassung seit
- 1. Juli 2017
- Fassung bis
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- BGBl. II Nr. 174/2017
- BGBl. II Nr. 410/2016
- BGBl. II Nr. 28/2015
- BGBl. II Nr. 165/2014
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