§ 23
§ 23 3. Hauptstück
Fassung: 1. Juli 2017 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 23 Automatenglücksspielverordnung?
- Kernaussage§ 23 Automatenglücksspielverordnung behandelt "3. Hauptstück" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Glücksspielautomaten müssen unter Verwendung des G2S Message Protokolls in der von der Bundesministerin für Finanzenvorgegebenen...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
3. Hauptstück
Zugriff auf Glücksspielautomaten
Kommunikation mit dem zentralen Kontrollsystem
§ 23. (1) Die Glücksspielautomaten müssen unter Verwendung des G2S Message Protokolls in der von der Bundesministerin für Finanzenvorgegebenen (Detailspezifikation 1) Version der Gaming Standards Association (GSA) über ein G2S-Netzwerk eine permanente Verbindung während des Betriebes zu multiplen Systemen (Hosts) bedienen können. Eine Verbindung davon ist für das zentrale Kontrollsystem bereitzustellen.
(2) Alle Glücksspielautomaten müssen ihre lokale Systemzeit mit der Zeit des Global Positioning Systems (GPS) oder des zentralen Zeitservers, der durch die Bundesrechenzentrum GmbH bereitgestellt wird, synchronisieren.
(3) Bei Verlust der Verbindung ist sicher zu stellen, dass Auditmeters gespeichert werden und dass alle für das zentrale Kontrollsystem vorgesehenen Ereignisse (Detailspezifikation 1) im „eventHandler log“ des G2S Protokolls persistent gespeichert werden. Im „eventHandler log“ müssen bis zur erfolgreichen Übermittlung mindestens die letzten 500 Ereignisse gespeichert werden können.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 23 Automatenglücksspielverordnung in einfachen Worten?
§ 23 Automatenglücksspielverordnung behandelt "3. Hauptstück" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 2017 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 6. Juli 2017
- Fassung seit
- 1. Juli 2017
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 02:58
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 174/2017
- BGBl. II Nr. 410/2016
- BGBl. II Nr. 28/2015
- BGBl. II Nr. 165/2014
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Verweise
Rückverweise
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