§ 48
§ 48 Jackpotbezogene Kommunikation zwischen Glücksspielautomaten und zentralem Kontrollsystem
Fassung: 1. Juli 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 48 Automatenglücksspielverordnung?
- Kernaussage§ 48 Automatenglücksspielverordnung behandelt "Jackpotbezogene Kommunikation zwischen Glücksspielautomaten und zentralem Kontrollsystem" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Tritt für Glücksspielautomaten und Jackpot-Systeme in Spielbanken, die vor dem 1. Juli 2014 betrieben wurden, mit...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Jackpotbezogene Kommunikation zwischen Glücksspielautomaten und zentralem Kontrollsystem
§ 48. (1) Für Glücksspielautomaten in Spielbanken sind zusätzlich zu den in § 29 Abs. 2 definierten Klassen die folgenden Klassen des G2S-Protokolls zu implementieren und zu unterstützen:
G2S-Klassen
Beschreibung
progressive class
controls traditional progressive jackpots
bonus class
manages the process of awarding bonuses
(2) Die progressive class ist vollständig zu implementieren und zu unterstützen. Für die bonus class müssen jene Teile vollständig implementiert und unterstützt werden, die für die Abwicklung von Mystery Jackpots notwendig sind.
(3) Die Auditmeters und die progressive contribution meters müssen für Glücksspielautomaten in Spielbanken die device-level progressive und bonus meters des G2S-Protokolls beinhalten.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 48 Automatenglücksspielverordnung in einfachen Worten?
§ 48 Automatenglücksspielverordnung behandelt "Jackpotbezogene Kommunikation zwischen Glücksspielautomaten und zentralem Kontrollsystem" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 2014 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 3. Januar 2017
- Fassung seit
- 1. Juli 2014
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 174/2017
- BGBl. II Nr. 410/2016
- BGBl. II Nr. 28/2015
- BGBl. II Nr. 165/2014
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
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