Schwellenwerte
Bei den Schwellenwerten handelt es sich um einen Begriff aus dem Vergaberecht. Schwellenwerte sind gesetzlich festgelegte (Netto-)Grenzwerte für die im Bundesvergabegesetz 2018 festgelegten Auftragsarten (dh Bau- Liefer- und Dienstleistungsaufträge). Gemäß § 12 BVergG 2018 beträgt der EU-Schwellenwert bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen EUR 221.000,- (exkl USt) und bei Bauaufträgen EUR 5.548.000,- (exkl USt). Überschreitet der geschätzte …