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Die Eigenbeurteilung ist ein Begriff aus dem Vergaberecht. Dabei handelt es sich um eine Erklärung, dass eine Einrichtung als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Bundesvergabegesetzes gilt.
Quellen
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020