Vergaberecht

Mit Vergaberecht – dem Recht der öffentlichen Auftragsvergabe – wird jenes Rechtsgebiet bezeichnet, das die Beschaffung von Waren, Dienst- und Bauleistungen durch die öffentliche Hand regelt. Es legt fest, wie und unter welchen Voraussetzungen öffentliche Auftraggeber Aufträge an Unternehmen vergeben dürfen, um Leistungen am Markt zu erwerben.

Die Hauptziele des vergaberechtlichen Regelungsregimes sind

  • die Sicherstellung der Auftragsvergabe an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen,
  • die Gewährleistung eines freien, lauteren und fairen Wettbewerbs,
  • die Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter und
  • ein ressourcenschonender Einsatz öffentlicher Mittel.

Quellen

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

berthold-hofbauer-titelbild-800x800

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results